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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Was ist eine DiGA?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte, die dazu bestimmt sind, Erkrankungen zu erkennen oder zu lindern und beruhen maßgeblich auf digitaler Technologie. Es handelt sich um mobile Apps für Smartphones/Tablets, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser genutzt werden können. DiGA, die im sogenannten DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind, haben ein Prüfverfahren durchlaufen. In diesem muss der Hersteller nachweisen, dass die DiGA alle notwendigen Anforderungen (z. B. Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz und Datensicherheit) erfüllt. Anhand von wissenschaftlichen Daten muss belegt werden, dass die DiGA einen positiven Versorgungseffekt für den Patienten* bietet. DiGA können vom Patienten alleine oder gemeinsam mit dem Arzt oder dem Psychotherapeuten genutzt werden. Die Kosten für DiGA, die im Verzeichnis des BfArMs gelistet sind, werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, d.h. DiGA sind für den Patienten kostenfrei.

Wie erhalte ich eine DiGA?

Eine DiGA kann vom Arzt oder Psychotherapeuten verschrieben werden – sie ist sozusagen eine App auf Rezept. Als Versicherter können Sie auch selbst einen Nachweis über eine entsprechende Erkrankung bei der Krankenkasse einreichen und so den Zugang zu einer DiGA beantragen. Nachdem das Rezept oder der Nachweis für die Erkrankung bei der Krankenkasse eingereicht wurde, werden die Unterlagen geprüft und ein Freischaltcode (eine Zeichenkette & QR-Code) generiert. Dieser wird von der Krankenkasse zusammen mit einem Download-Link dem Patienten zur Verfügung gestellt. Nach Aktivierung der DiGA durch den Freischaltcode ist diese für den verordneten Zeitraum nutzbar.

Abbildung einer Gesprächsunterlage

* aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.